sion, bei der das unfallverursachende Fahrzeug ungebremst mit etwa 100 km/h in ein mit ca. 80 km/h fahrenden, noch ein Abbrems- und Ausweichmanöver einleitenden Personenwagen stiess (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_1021/2009 vom 3. November 2010 E. 8.3 und Sachverhalt). - 11 - 4.3.3. Zum Unfallereignis vom 24. Januar 2023 ist den Akten insbesondere Nachfolgendes zu entnehmen: