schwerden und in Kopfschmerzen (vgl. VB 22 S. 3; 61 S. 2 f.; BB 1 S. 4). Damit liegt das für ein Schleudertrauma der Halswirbelsäule typische Beschwerdebild mit einer Häufung von Beschwerden wie diffuse Kopfschmerzen, Schwindel, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, Übelkeit, rasche Ermüdbarkeit, Visusstörungen, Reizbarkeit, Affektlabilität, Depression, Wesensveränderung etc. nicht vor, weshalb die Beschwerdegegnerin die Adäquanzprüfung zu Recht in Anwendung der für psychische Fehlentwicklungen nach Unfall entwickelten Kriterien prüfte (vgl. BGE 117 V 359 E. 4b S. 360 f.; Urteil des Bundesgerichts 8C_640/2022 vom 9. August 2023 E. 6.1).