Bezüglich des posttraumatischen episodischen Spannungskopfwehs sei als einziger Attacken-auslösender Provokationsfaktor ein Schlafmangel eruierbar. In der klinischen Untersuchung bestehe kein Anhalt für ein organisches Kopfweh-Korrelat bzw. eine symptomatische Genese, in einem ergänzend abgeleiteten EEG hätten sich dazu korrelierend keine Hinweise für herdförmige Abnormitäten oder eine Seitenasymmetrie ergeben, ein Schädel-MRI sei unauffällig ausgefallen (VB 61 S. 4). In dem vom Beschwerdeführer im Beschwerdeverfahren eingereichten Bericht des Kantonsspitals D.___