3.3. Die Beurteilung des Kreisarztes Dr. med. B._____ vom 28. September 2023 (VB 64) ist in sich schlüssig und plausibel begründet. Die Akten, auf die er sich stützte, beruhen auf mehreren persönlichen sowie einer bildgebenden Untersuchung und ergeben ein vollständiges Bild betreffend den vorliegend relevanten medizinischen Sachverhalt (vgl. E. 3.2.3. hiervor).