Insbesondere unter Berücksichtigung fehlender struktureller Verletzungsfolgen des Unfalls, wie beispielsweise einer Weichteilverletzung im Bereich des Nackens bzw. bildmorphologisch objektivierbarer Befunde, bestehe sechs Monate nach dem Unfall keine natürliche Kausalität mehr zwischen diesem und den protrahiert bestehenden Beschwerden. Es würden mit mindestens überwiegender Wahrscheinlichkeit keine strukturell objektivierbaren Folgen des Unfalles vom 24. Januar 2023 bestehen. Von einer weiteren Behandlung der Unfallfolgen sei mit überwiegender Wahrscheinlichkeit keine Besserung des Gesundheitszustandes mehr zu erwarten.