"1. Der Einspracheentscheid vom 18.3.2024 sei aufzuheben. 2. Die Beschwerdegegnerin habe weiterhin die geschuldeten Leistungen aus dem Unfallereignis vom 24.1.2023 auszurichten. 3. Die Beschwerdegegnerin habe über den 12.10.2023 hinaus ein volles Taggeld auszurichten und die angefallenen Heilkosten zu übernehmen. 4. Soweit die weiteren Heilbehandlungen nicht erfolgreich sein sollten, wäre der Anspruch auf eine Rente und eine Integritätsentschädigung zu prüfen. 5. Es sei ein zweiter Rechtsschriftenwechsel anzuordnen.