4.3. Der orthopädische Gutachter der Neurologie Toggenburg AG ging mit Ausnahme der Beschwerden an der Lendenwirbelsäule der Beschwerdeführerin von keinen Gesundheitsstörungen, die zu relevanten Funktionsbeeinträchtigungen an deren Bewegungsapparat führen, aus. Die Kniegelenke hätten sich blande, ohne Ergussbildung und ohne Überwärmung sowie frei beweglich und bandstabil dargestellt. Folglich ging er davon aus, es bestünden bezüglich der Kniegelenke keine Einschränkungen "bezogen auf die berufliche Tätigkeit" (VB 85.2 S. 11).