"1. Die Verfügung vom 05.03.2024 (recte: 15. März 2024) sei aufzuheben. 2. Es seien der Beschwerdeführerin Leistungen nach IVG zuzusprechen. 3. Eventualiter sei die Sache zu weiteren Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MwSt. zu Lasten der Beschwerdegegnerin." Zudem stellte die Beschwerdeführerin folgenden Verfahrensantrag: "1. Es sei der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Prozessführung zu bewilligen und ihr in Person des Unterzeichneten ein unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bestellen."