Mit Vorbescheid vom 24. Februar 2022 stellte sie der Beschwerdeführerin sodann die Verneinung eines Rentenanspruchs in Aussicht. Nach dagegen erhobenem Einwand nahm die Beschwerdegegnerin Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und liess die Beschwerdeführerin daraufhin durch die Neurologie Toggenburg AG bidisziplinär begutachten (Gutachten vom 14. Juli 2023). Nach erneut durchgeführtem Vorbescheidverfahren und neuerlicher Konsultation des RAD verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 15. März 2024 einen Rentenanspruch. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 1. Mai 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: