1. Die 1968 geborene Beschwerdeführerin arbeitete zuletzt als Brief- und Katalogzustellerin und meldete sich am 27. November 2020 unter Hinweis auf Beschwerden am Rücken und Ellenbogen bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin verschiedene Abklärungen. Mit Vorbescheid vom 24. Februar 2022 stellte sie der Beschwerdeführerin sodann die Verneinung eines Rentenanspruchs in Aussicht.