5.3.2. In der Aktenbeurteilung vom 5. Juni 2024 setzte sich med. pract. B._____ mit den von med. pract. C._____ im Bericht vom 2. Mai 2024 gestellten Diagnosen und deren Arbeitsfähigkeitseinschätzung auseinander und legte zudem mit einleuchtender Begründung dar, dass die Diagnose einer PTBS nicht bestätigt werden könne. Unter Berücksichtigung der von med. pract. C._____ gestellten Diagnose einer mittelgradigen depressiven Episode (ICD-10: F32.1) sowie gestützt auf die von ihm festgestellte Leistungsfähigkeit der Beschwerdeführerin und insbesondere deren in Zusammenhang mit der Betreuung ihrer Tochter gezeigten hohen Belastbarkeit (vgl. VB 15 S. 4; 20 S. 3; 36 S. 3) gelangte med.