Bezüglich der Diagnose einer mittelgradigen depressiven Episode ergäben sich keine neuen Aspekte. Es stünden unverändert Behandlungsoptionen zur Verfügung (antidepressive Medikation und stationäre Behandlung, welche in gewissen Kliniken auch unter Mitnahme der Tochter erfolgen könne). Insgesamt könne festgehalten werden, dass die Sorge der Beschwerdeführerin um die Gesundheit ihrer Tochter und die hohe Belastung aufgrund der aufwändigen Betreuung derselben nachvollzogen werden könne. Gleichzeitig lasse sich daraus auch eine grosse Belastbarkeit der Beschwerdeführerin ableiten, so dass keine wesentlichen Funktionsbeeinträchtigungen erkannt werden könnten. Sofern die Betreuung der