Das Vorliegen des gemäss ICD-10 zur Diagnose einer PTBS vorausgesetzten Ereignisses könne deshalb nicht mit ausreichender Sicherheit bestätigt werden. Selbst bei Vorliegen einer PTBS könne angesichts des hohen privaten Funktionsniveaus (vgl. auch Aktenbeurteilung vom 27. November 2023 [VB 36 S. 2 ff.]) maximal von einer leichten Ausprägung derselben ausgegangen werden. An dieser Einschätzung vermöge auch die Information, dass die Beschwerdeführerin im Alltag von ihren Eltern stundenweise Unterstützung erhalte, nichts Wesentliches zu ändern. Bezüglich der Diagnose einer mittelgradigen depressiven Episode ergäben sich keine neuen Aspekte.