8C_660/2022 vom 25. Mai 2023 E. 5.4 mit Hinweis), mit dem Urteil des Bundesgerichts 4A_526/2014 vom 17. Dezember 2014 nicht "präzisiert" wurde, wie dies die Beschwerdeführerin vorbringt (Beschwerde S. 10). So wies das Bundesgericht in E. 3.2 des Urteils 9C_203/2015 vom 14. April 2015 darauf hin, dass es zwar zutreffe, dass es in jenem, von der Beschwerdeführerin angeführten, Fall (Urteil des Bundesgerichts 4A_526/2014 vom 17. Dezember 2014) auf die Angaben einer Psychiaterin (anstatt auf das von der Versicherung eingeholte Gutachten) abgestellt habe, welche die Versicherte zunächst während einer Hospitalisation in einem psychiatrischen Zentrum und an-