Der Beschwerdeführerin stünden im Bedarfsfall noch wesentliche Behandlungsoptionen zur Verfügung wie die Intensivierung der ambulanten psychiatrischen Behandlung (aktuell nehme sie einen Termin alle ein bis vier Wochen wahr), der Beginn einer antidepressiven Medikation oder eine stationäre oder teilstationäre Behandlung. Es sei von einer guten Prognose auszugehen. Ein Gesundheitsschaden mit länger dauernder und wesentlicher Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit könne zum jetzigen Zeitpunkt und aufgrund der vorliegenden medizinischen Unterlagen nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erkannt werden. Auf diese Feststellung verwies med.