"1. Die angefochtene Verfügung vom 11.04.2024 sei vollumfänglich aufzuheben und der Beschwerdeführerin sei eine Rente der Invalidenversicherung zuzusprechen. 2. Eventualiter sei die Sache an die Beschwerdegegnerin zur ordnungsgemässen Abklärung des Sachverhalts zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen."