1. Die 1995 geborene Beschwerdeführerin war zuletzt als Leiterin Marketing tätig. Am 30. Dezember 2022 meldete sie sich unter Hinweis auf seit der Geburt ihrer Tochter am X. Juli 2022 bestehende psychische Beschwerden bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Im Rahmen der anschliessenden Abklärungen holte die Beschwerdegegnerin eine Stellungnahme des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) ein (Aktenbeurteilung von med. pract. B._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und Praktischer Arzt, vom 27. November 2023).