Sofern das Urteil den Erlass von Abgaben betrifft, kann gegen den Entscheid wegen Verletzung von verfassungsmässigen Rechten innert 30 Tagen seit der Zustellung beim Bundesgericht subsidiäre Verfassungsbeschwerde eingereicht werden (Art. 83 lit. m und Art. 113 ff. BGG). Die Frist steht während folgender Zeiten still: vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern, vom 15. Juli bis und mit 15. August sowie vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar (Art. 46 BGG). Die Beschwerdeschrift ist dem Bundesgericht, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern, zuzustellen.