2. In Bezug auf die mit Einspracheentscheid vom 26. März 2024 für das Jahr 2018 festgesetzten persönlichen Beiträge für Nichterwerbstätige von Fr. 775.95 (persönlicher Beitrag für Nichterwerbstätige von Fr. 1'332.50 abzüglich angerechnete Beiträge aus Erwerbstätigkeit von Fr. 579.35 zuzüglich Verwaltungskosten von Fr. 22.80) wird die Beschwerde abgewiesen. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 4. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, der Beschwerdeführerin die Parteikosten in richterlich festgesetzter Höhe von Fr. 375.00 zu bezahlen. - 13 - Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten