Die Festsetzung der AHV/IV/EO-Beiträge für das Jahr 2018 erfolgte auf Basis eines massgebenden Vermögens von Fr. 700'000.00 (Reinvermögen per 31. Dezember 2018 von Fr. 149'449.00 zuzüglich des mit 20 multiplizierten [kapitalisierten] Renteneinkommens von Fr. 29'660.00, was Fr. 593'200.00 ergibt) gemäss der Steuerveranlagung 2018 (vgl. VB 96; 103 f.), was einen persönlichen Beitrag von Fr. 1'332.50 (vgl. Beitragstabellen Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige, AHV/IV/EO, des Bundesamts für Sozialversicherungen [BSV], in der ab 1. Januar 2016 gültigen Fassung) abzüglich der anrechenbaren Beiträge aus Erwerbstätigkeit von Fr. 579.35 und zu-