2.2.6. Wird ein Erlassgesuch gestellt, dieses jedoch von der Ausgleichskasse abgelehnt, hat die Ausgleichskasse das Gesuch im Sinne eines Eventualbegehrens als Gesuch um Herabsetzung zu prüfen (UELI KIESER, Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Sozialversicherungsrecht, Alters- und Hinterlassenenversicherung, 4. Aufl. 2020, N. 11 zu Art. 11 AHVG mit Hinweis).