1.3. Mit Einsprache vom 9. Januar 2024 ersuchte die Beschwerdeführerin die Beschwerdegegnerin um Einsicht in die "Akten inkl. der Ihnen vorliegenden Unterlagen der Steuerbehörden (insbesondere "Meldung über Vermögen und Renteneinkommen")" (VB 100 S. 2). Mit E-Mail vom 17. Januar 2024 (Beschwerdebeilage 14) wiederholte sie ihr Gesuch um Akteneinsicht, woraufhin ihr die Beschwerdegegnerin einzig die Details zu ihrer Steuerveranlagung des Jahres 2018 zustellte (vgl. VB 103 f.).