Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. 1.1. Vorab ist auf die formelle Rüge der Beschwerdeführerin einzugehen, wonach die Beschwerdegegnerin ihren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt habe, indem diese ihr trotz ihres (mehrfach gestellten) Gesuchs um Akteneinsicht von den Akten nur die Details zu ihrer Steuerveranlagung des Jahres 2018 zugestellt habe (Beschwerde S. 3 f., 5; vgl. Vernehmlassungsbeilage [VB] 103 f.).