"Abweisung Erlass" "integraler Bestandteil dieses Einspracheentscheides" sei. Am 29. April 2024 erhob die Beschwerdeführerin auch Einsprache gegen die Verfügung vom 15. März 2024. -3- 2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 26. März 2024 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 6. Mai 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: