_ vom 19. Juni 2024 seien die diagnostizierte Gonarthrose, die Läsionen im Mittelfuss und subtalaren Gelenk und die chronisch venöse Insuffizienz im Rahmen der Abklärungen für die Unfallversicherung G._____ als nicht ereigniskausal nicht berücksichtigt worden, wobei sich diese Diagnosen wie auch das Übergewicht auf die Arbeitsfähigkeit auswirken könnten (Verlauf der Symptomatik, Schwellungstendenz; vgl. "Nachtrag Kurzbeurteilung" von Dr. med. C._____ vom 19. Juni 2024, Zusatzfragen von Rechtsanwalt Ziff. 1 und 2).