Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist sodann angesichts der fehlenden Begründung in der Aktennotiz vom 13. Dezember 2023 sowie der Aktenlage die Beurteilung von Dr. med. E._____, wonach in angepasster Tätigkeit ab August 2023 eine 100%ige Arbeitsfähigkeit bestanden habe.