Die nächste Kontrolle finde nach der CT-Untersuchung statt und die Arbeitsunfähigkeit zu 50 % werde bis und mit 12. November 2023 verlängert (VB 62 S. 6 f.). Dr. med. Hochs Feststellung einer 50%igen Arbeitsfähigkeit in angestammter Tätigkeit bis 12. November 2023 stützt sich demnach offenkundig auf diesen Bericht. Demgegenüber ist seine Beurteilung, wonach in angestammter Tätigkeit ab Erhalt der orthopädischen Serienschuhe von einer 100%igen Arbeitsfähigkeit auszugehen sei (vgl. VB 63 S. 1), ohne entsprechende Begründung nicht ohne Weiteres nachvollziehbar. -6-