In einer angepassten Tätigkeit (körperlich leicht und überwiegend sitzend) bestehe seit August 2023 eine 100%ige Arbeitsfähigkeit (vgl. VB 63 S. 1 f.). Die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit in angestammter und angepasster Tätigkeit wird indes (über die reine Nennung der Diagnosen hinaus) nicht begründet. Überdies geht aus dem Bericht selber auch nicht klar hervor, welche Arztberichte Dr. med. E._____ bei seiner Beurteilung berücksichtigt hat (VB 63). Gemäss Aktenlage wurden jedenfalls die Berichte betreffend CT vom 7. November 2023 und Sprechstunde vom 10. November 2023 (vgl. Kurzbeurteilung zuhanden der G._____, Unfallversicherung der Beschwerdeführerin, von Dr. med.