3.3. 3.3.1. RAD-Arzt Dr. med. E._____ hält in seiner Aktennotiz vom 15. Dezember 2023 einzig die obgenannten Diagnosen (vgl. E. 2 hiervor) sowie seine Einschätzung der Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin fest. Danach habe in angestammter Tätigkeit seit August 2023 bis und mit 12. November 2023 eine 50%ige Arbeitsfähigkeit bestanden. Prognostisch sei nach Erhalt orthopädischer Serienschuhe von einer bis zu 100%igen Arbeitsfähigkeit auszugehen. In einer angepassten Tätigkeit (körperlich leicht und überwiegend sitzend) bestehe seit August 2023 eine 100%ige Arbeitsfähigkeit (vgl. VB 63 S. 1 f.).