2.3.2. Mit einer weiteren Eingabe vom 12. August 2024 reichte die Beschwerdeführerin den "Nachtrag Kurzbeurteilung" von Dr. med. C._____, Klinik D._____, vom 19. Juni 2024 ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 18. März 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 74) zu Recht abgewiesen hat.