Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 18. März 2024 ab. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 18. März 2024 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 6. Mai 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Der Entscheid der SVA Aargau vom 18.03.2024 sei aufzuheben. 2. Der Bf seien die gesetzlichen Leistungen gemäss IVG zu erringen. 3. Der Streitgegenstand sei – im Sinne der Erwägungen – zur Neubeurteilung an die BG zurückzuweisen. 4. Der Beschwerdeführerin sei eine angemessene Parteientschädigung zuzusprechen.