Soweit sie ausführte, dem Operationsbericht vom 9. April 2024 sei zu entnehmen, dass in der vorgängigen CT-Untersuchung neu eine komplette mittige Dehiszenz des Manubrium sterni sowie eine kaudale Dehiszenz und somit ein in drei Teile fragmentiertes Sternum sichtbar gewesen seien und daher eine Sternumfixation vorgenommen worden sei, welche bis am 27. Juni 2024 eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit begründe (VB 119), beschränkte sie sich wiederum nur auf die operationsbedingte Arbeitsunfähigkeit und äusserte sich nicht zu einer allfälligen retrospektiven Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit der Spaltbildung im Manubrium bzw. dem fragmentierten Sternum in drei Teile.