3.4. Gemäss Aktenlage wurde von den behandelnden Ärzten vor der Begutachtung keine bildgebende Untersuchung des Sternums durchgeführt, und auch im Rahmen der Erstellung des Gutachtens wurde keine solche vorgenommen (vgl. VB 92.1-92.7). Im kardiologischen Teilgutachten wurde lediglich erwähnt, dass seit der Bypass-OP 2015 bewegungsabhängige, stechende thorakale Schmerzen bestehen würden, welche atypisch seien (VB 92.7 S. 3), und im orthopädischen Teilgutachten wurde ausgeführt, dass es sich bei den Beschwerden der Beschwerdeführerin um solche funktioneller Art handle, ohne hinreichendes organisches Korrelat (VB 92.5 S. 12). Es handelt sich somit – wie auch RAD-Ärztin Dr. med. C.__