3.2.4. In der Aktennotiz vom 27. Mai 2024 gab RAD-Ärztin Dr. med. C._____ die Ausführungen im Operationsbericht vom 9. April 2024 wieder und fügte an, ab dem Operationsdatum sei für 12 Wochen eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit attestiert worden, was aus versicherungsmedizinischer Sicht nachvollziehbar sei. Es könne somit davon ausgegangen werden, dass seit dem 14. Februar 2024 bis am 27. Juni 2024 eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit bestehe. Anschliessend werde – unter der Voraussetzung eines komplikationslosen Verlaufs – wieder von einer vollen Arbeitsfähigkeit ausgegangen (vgl. VB 119).