Sollte diese Operation durchgeführt werden, würde dies zu einer vorübergehenden (einige Wochen dauernden) Arbeitsunfähigkeit führen. Sollte sie sich dann für eine weitere Operation, eine Refixation des Sternums, entscheiden, könnte diese frühestens drei Monate nach der ersten durchgeführt werden und würde wiederum zu einer vorübergehenden (aber mehrere Wochen bis wenige Monate dauernden) Arbeitsunfähigkeit führen (vgl. VB 107 S. 4).