Die Beschwerdeführerin habe die Beschwerden gleichmässig über dem gesamten Sternum angegeben, sodass es fraglich sei, ob die fehlende ossäre Konsolidierung im oberen Teil und die Fraktur der obersten Sternalcerclage die Ursache seien. Es sei mit der Beschwerdeführerin besprochen worden, dass eine Entfernung der sternalen Cerclagen durchgeführt werden könne, dass aber nicht garantiert werden könne, dass die Beschwerden dann verschwinden würden. Sollte diese Operation durchgeführt werden, würde dies zu einer vorübergehenden (einige Wochen dauernden) Arbeitsunfähigkeit führen.