3. 3.1. Die Beschwerdeführerin bringt demgegenüber im Wesentlichen vor, ihr Gesundheitszustand sei ungenügend abgeklärt worden. Insbesondere sei die Schmerzproblematik aufgrund der vorliegenden Sternotomie mit Spaltbildung im Manubriumbereich bei Frakturierung der kranialsten der sechs sternalen Drahtcerclagen nicht berücksichtigt worden (vgl. Beschwerde S. 7).