2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 10. Juni 2024 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und MLaw Leo Sigg, Rechtsanwalt, Aarau, zu ihrem unentgeltlichen Vertreter ernannt. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 18. März 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 113) zu Recht abgewiesen hat.