Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen und holte ein polydisziplinäres Gutachten (psychiatrisch, orthopädisch, allgemeinmedizinisch-internistisch und kardiologisch) bei der ZVMB GmbH, MEDAS Bern (ZVMB), ein (Gutachten vom 3. Juli 2023). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) wies sie das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 18. März 2024 ab. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 18. März 2024 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 3. Mai 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Die Verfügung vom 18.03.2024 sei aufzuheben.