Veränderungen und der status quo sine mit dem Ausschluss einer Verletzungsfolge im MRI vom 23. Februar 2023 festgelegt werden könne (vgl. E. 3.1. hiervor). Dem widersprechende, (fach-)ärztlich hinreichend begründete Kausalitätseinschätzungen sind ausweislich der Akten nicht ersichtlich. Denn Formulierungen wie "Status nach…" treffen nur anamnestische Feststellungen und liefern keine hinreichenden Aussagen zur Frage der Kausalität (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_867/2015 vom 20. April 2016 E. 3.3).