3.3. Der Beschwerdeführer bringt im Wesentlichen vor, da er seitlich gefallen sei und sich natürlich abgestützt habe, liege es auf der Hand, dass seine Schmerzen vom Sturz kommen würden. Er habe im Handgelenk und in der Schulter angerissene Sehnen. Warum die Beschwerdegegnerin mit überwiegender Wahrscheinlichkeit keinen natürlichen Kausalzusammenhang sehen könne, verstehe er nicht, da er bis vor dem Sturz keine Schmerzen in den beiden Gliedern gehabt habe.