schränkung im Sinne einer strukturellen Schwächung, die eine gewisse Aktivität behindere (VB M10 S. 5). In einer Gesamtbeurteilung würden die acht Monate nach dem genannten Ereignis durchgeführten Abklärungen sowohl klinisch als auch bildgebend keine Hinweise auf eine traumatische Unfallfolge ergeben. Die geäusserte Symptomatik sei gut vereinbar mit einer Aktivierung der vorbestehenden Erkrankungen und den degenerativen Veränderungen. Die diagnostische Zuordnung sei in der vorliegenden Dokumentation noch nicht zum Abschluss gebracht worden (VB M10 S. 6).