3.1.2. Der die Beschwerdegegnerin beratende Arzt Dr. med. C._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, führte in seiner Aktenbeurteilung vom 9. April 2024 aus, der Schadensmechanismus, was die genaue Energieeinwirkung betreffe, sei unbefriedigend geschildert worden. Das Handgelenk könnte möglicherweise axial oder in Dorsalextension gestaucht gewesen sein, allerdings werde nie ein Verletzungsgefühl oder -geräusch geschildert. Die rechte Schulter dürfte letztlich am ehestens eine direkte Prellung, wie der Beschwerdeführer dies in der Schadenmeldung schildere, erfahren haben.