3.1.1. In der Aktenbeurteilung vom 24. Oktober 2023 führte Dr. med. B._____, Facharzt für Chirurgie, aus, ein relevanter Funktionsverlust habe unmittelbar nach dem Ereignis nicht vorgelegen. Dieser wäre bei einer frischen Läsion der Rotatorenmanschette sowie des Handgelenks zu erwarten. Eine frische Verletzung hätte ebenfalls zu einer sofortigen ärztlichen Vorstellung und Arbeitsunfähigkeit geführt. Die Erstkonsultation sei rund acht Monate nach dem Ereignis am 7. Februar 2023 erfolgt. Die klinischen Befunde seien als degenerative Veränderungen zu beurteilen. Gesicherte ereigniskausale strukturelle Verletzungen seien im MRI nicht vorhanden (VB M6 S. 4).