1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin die Versicherungsleistungen im Zusammenhang mit dem Unfallereignis vom 20. Juni 2022 zu Recht mit Einspracheentscheid vom 16. April 2024 per 5. September 2023 eingestellt hat (Vernehmlassungsbeilage [VB] A25).