mit Verfügung vom 27. Oktober 2023 die Verweigerung von Leistungen im Zusammenhang mit dem Ereignis vom 20. Juni 2022 bzw. die Einstellung der Leistungen per 5. September 2023 im Zusammenhang mit den Schulter- und Handgelenksbeschwerden rechts. Die dagegen erhobene Einsprache wies die Beschwerdegegnerin nach Rücksprache mit ihrem beratenden Arzt mit Einspracheentscheid vom 16. April 2024 ab.