1. Der 1967 geborene Beschwerdeführer war bei der Beschwerdegegnerin gegen die Folgen von Unfällen versichert, als gemäss Schadenmeldung vom 7. Februar 2023 am 20. Juni 2022 beim Putzen der Fassade bzw. der Fenster die Leiter mit dem Beschwerdeführer auf dem schrägen Boden seitlich wegkippte, er aus ungefähr anderthalb Metern auf den Boden fiel und sich Prellungen am rechten Handgelenk, der rechten Schulter und dem linken Ellbogen zuzog. Die Beschwerdegegnerin richtete anschliessend die entsprechenden Versicherungsleistungen im Zusammenhang mit dem fraglichen Ereignis aus und traf medizinische Abklärungen.