_ seine vom Bericht der behandelnden Psychiaterin Dr. med. D._____ vom 9. August 2021 abweichende – aber nach Lage der Akten zu Recht nicht umstrittene (vgl. Beschwerde S. 4) – Diagnosestellung, insbesondere auch unter Hinweis auf den langjährigen, teilweise massiven Alkoholkonsum der Beschwerdeführerin sowie deren ausgeprägte Abhängigkeit von Cannabis, welche eine Vielzahl der beschriebenen Symptome und insbesondere das erhöhte Überreizungserleben erkläre, in nachvollziehbarer Weise (vgl. VB 42 S. 36 f.). Auch in Bezug auf die Beurteilung der Funktionsfähigkeit der Beschwerdeführerin und deren sich daraus ergebende Arbeitsfähigkeit lassen sich dem Bericht von Dr. med. D.___