vgl. auch VB 10 S. 5). Hinsichtlich der funktionellen Einschränkungen der Beschwerdeführerin gab sie (ebenfalls erneut) an, dass diese Mühe habe, sich emotional zu regulieren, weshalb sie oft an depressiven Stimmungsschwankungen leide. Zudem fühle sie sich durch ihre sozialphobischen Ängste extrem eingeschränkt. Sie schaffe es kaum, das Haus zu verlassen. Grosse Menschenansammlungen im Bus oder im Coop ertrage sie schwer; sie bekomme Angstattacken, wenn sie beim Einkaufen von zu vielen Leuten mit einem Einkaufswagen umringt werde und ein Gefühl der Ohnmacht, nicht mehr hinauszukommen, "umschleiche" sie.