Aufgrund dieser Ausführungen von med. pract. C._____ ist durchaus nachvollziehbar, dass dieser unter Würdigung der Vorakten (vgl. VB 42 S. 29, 35 ff.), darunter auch der Bericht der behandelnden Psychiaterin Dr. med. D._____, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 9. August 2021 (VB 17; vgl. E. 5.4.3), sowie unter Berücksichtigung der bei der Beschwerdeführerin festgestellten Funktionseinschränkungen (verminderte psychische Gesamtbelastbarkeit, Stimmungsschwankungen, erhöhtes Überreizungserleben, Fokussierung auf körperliche Beschwerden sowie Konzentrationsstörungen), eines gegebenenfalls erhöhten Pausenbedarfs und auch der bestehenden Therapieoptionen zur Verhinderung ei-